Im gerwerblichen Bereich ist durch EU-Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften streng vorgeschrieben, welche Fliesen in welchem Bereich zu verlegen sind.
Im privaten Bereich hingegen sieht es ganz anders aus. Viele „“Selbstverleger““ kaufen ihre Fliesen nur nach der Optik und bedenken nicht die verschiedenen Bewertungsgruppen für Rutschfestigkeit und Trittsicherheit. Wenn man bedenkt, das 1995 durch Stürze im privaten Bereich 5.500 Bundesbürger ums Leben gekommen sind, ein überwiegender Teil davon weil die Rutschfestigkeit des Boden Schuld war, sollte es klar sein, dass man auch die Rutschfestigkeit von Fliesen beachten sollte. Man unterscheidet im gewerblichen Bereich Bewertungsgruppen zwischen R9 bis R13.
Dabei muss auf einer schiefen Ebene Prüfperson mit Schutzschuhen gehen und stehen. Als Gleitmittel wird Öl auf die Fläche aufgetragen. Der Neigungswinkel der zu testenden Fläche ist umso größer, je höher die R-Gruppe ist. Beim Barfußbereich und in Reinigungsbereichen von Sportstätten unterscheidet man zwischen den Bereichen A, B und C. Auch hier wird die Rutschsicherheit mittels einer Prüfperson auf schiefer Ebene ermittelt. Gleitmittel ist hierbei seifenhaltiges Wasser.